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Schul- und Hausordnung
Als Grundsatz betrachten die in unserer Schule tätigen Personen (wir) das Prinzip des fairen, respektvollen Umgangs, sowie auch das Prinzip der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes. Wir tragen durch unser Verhalten und unsere soziale Kompetenz dazu bei, diese Prinzipien weiterhin zu erhalten. Wir alle lieben Höflichkeit und ein gutes Arbeitsklima.
1. Deshalb bitten wir Sie um einen freundlichen Umgangston. Grüßen Sie Kolleg/innen , Lehrer/innen und das Hauspersonal und vergessen Sie nicht auf ein „Bitte“. Unterlassen Sie diskriminierende Bemerkungen in Bezug auf Nationalität, ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht und sexuelle Orientierung. Alle Menschen in unserem Umfeld gebührt Respekt und Würde.
2. Tragen Sie bitte durch Ihr Verhalten und Ihre Mitarbeit im Unterricht und bei Schulveranstaltungen zu einem positiven Unterrichtsklima bei.
3. Sprechen Sie im Unterricht Deutsch. So werden Sie von allen verstanden und niemand wird ausgegrenzt.
Wir alle wollen durch Mitarbeit zu einem guten Unterricht und guten Lernerfolgen beitragen.
4. Bringen Sie deshalb alle notwendigen Unterrichtsmittel (laut Anforderungen des jeweiligen Gegenstandes) mit. Ihre Bücher benötigen Sie während Ihrer gesamten Lehrzeit. Achten Sie darauf und bedenken Sie, dass sie diese, wenn Sie sie verlieren, selbst neu kaufen müssen.
5. Zum Lernen braucht man Ruhe und Konzentration. Nehmen Sie Rücksicht und vermeiden Sie Lärm in den Gängen. Das Anhören von Musikstücken ist – außer zu Unterrichtzwecken – nur mit Erlaubnis der Lehrperson und Kopfhörern erlaubt.
6. Die Benützung jeglicher privater elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsmedien ist während des Unterrichts generell verboten, es sei denn, die Nutzung wird für eine Unterrichtseinheit oder -sequenz von dem/der Lehrer/in ausdrücklich gestattet. Bei Zuwiderhandeln ist der/die Lehrer/in dazu ermächtigt, Ihnen das Gerät abzunehmen. Das Gerät kann daraufhin in der Direktion verwahrt werden, wo Sie es sich am Ende des Unterrichtstages abholen können.
7. Das Aufladen von Handys und anderen privaten elektronischen Geräten ist in der Schule nur nach Ermessen der jeweiligen Lehrkraft erlaubt.
Wir alle wollen den Unterricht mitgestalten und dabei sein.
8. Legen Sie nach Möglichkeit keine Arzt- oder Amtstermine auf den Schultag. – Denken Sie bitte daran: Wenn Sie einen oder mehrere Tage abwesend waren, müssen Sie Schularbeiten/Tests/Prüfungen unmittelbar am nächsten Unterrichtstag nachholen, außer die jeweiligen Lehrer/innen haben mit Ihnen Sondervereinbarungen getroffen. Achten Sie darauf, dass Sie das Versäumte nachschreiben und nachlernen.
9. Wenn Sie Unterricht versäumt haben, geben Sie bitte umgehend eine schriftliche Entschuldigung ab (Krankenstandsmeldung, Zeitbestätigung, …). Wenn Sie Ihre Entschuldigung nicht binnen 3 Wochen nachweisen, wird die versäumte Zeit als unentschuldigt vermerkt. Beim Lehrgangsunterricht müssen alle offenen Entschuldigungen mit Lehrgangsende vorgelegt werden.
10. Der Unterricht beginnt pünktlich. Wenn10 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein/e Lehrer/in in die Klasse gekommen ist, melden Sie dies bitte in der Direktion. Vorrangig kommt diese Aufgabe dem/der Klassensprecher/in, dem/der Klassensprecherstellvertreter/in zu.
11. Auch Lehrausgänge und Exkursionen sind Unterricht – deshalb ist die Teilnahme an verpflichtend. Eine plötzliche Nicht-Teilnahme verpflichtet Sie trotzdem zur Übernahme der entstandenen Kosten.
Wir alle wissen, dass eine Gemeinschaft nur bei Einhaltung bestimmter Regeln funktioniert.
12. Beachten Sie bitte, dass Sie die Klasse während des Unterrichts nur mit Erlaubnis des/der Lehrer/in verlassen dürfen. Das Schulgebäude darf während der Unterrichtszeit (auch in den Pausen) nicht verlassen werden (Ausnahme: Mittagspause).
13. Essen Sie bitte in der Pause – sollte dies einmal nicht möglich sein, bitten Sie die Lehrperson um Erlaubnis. Das Buffet ist für Sie in den Pausen und in der unterrichtsfreien Zeit geöffnet.
14. Im Schulhaus herrscht RAUCHVERBOT! Dies gilt auch für WC, Gänge, Schulhaus, Aula und Hof.
15. Die Mitnahme und der Konsum von Alkohol, sowie jeglicher illegaler Suchtmittel ist strikt untersagt und zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.
Uns allen ist eine sichere und schöne Umgebung wichtig.
16. Helfen Sie mit, unsere EDV-Räume sauber zu halten und unterstützen Sie das Ess- und Trinkverbot in diesen Räumen.
17. Helfen Sie mit, unsere Klassenräume sauber zu halten. Leeren Sie am Ende des Unterrichts Ihr Bankfach und entsorgen Sie Ihren Müll in den richtigen Behälter (Mülltrennung). Stellen Sie Ihren Sessel auf den Tisch, falls erforderlich.
18. Achten Sie auf alle Einrichtungen und Anlagen der Schule, da Sie für fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen bezahlen müssen.
19. Gefährden Sie nicht sich selbst oder andere. Sie dürfen keine gefährlichen Gegenstände (Waffen, Messer, etc…) in die Schule mitnehmen werden. Sollten Sie mit solchen Gegenständen angetroffen werden, müssen Sie mit einer polizeilichen Anzeige rechnen.
20. Die Schule ist ein Arbeitsort. Die Mitnahme von Tieren in die Schule ist daher verboten.
21. Denken Sie an unsere Umwelt: Gehen Sie verantwortungsvoll mit zur Verfügung gestellten Arbeits- und Hygienemitteln (Kreide, Schwamm, WC-Papier, Papierhandtücher, etc.) um.
22. Tragen Sie Wertgegenstände, Geld und Dokumente bitte immer bei sich, da die Schulleitung für abhanden gekommene Gegenstände keine Haftung übernehmen kann. Diebstähle im Schulbereich werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
23. Die Fluchtwege müssen frei bleiben, daher ist das Sitzen auf den Treppen und in den Gängen verboten.
24. Schulfremden Person ist der Zutritt untersagt. Bedenken Sie also, dass Sie Ihren Schüler- oder Lehrlingsausweis auf Verlangen vorzeigen müssen.
25. Im Fall eines Feueralarms (auch eines Probealarms) ist den Weisungen der Lehrpersonen uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten, das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen und sich an den vorgegebenen Treffpunkten einzufinden. In diesem Fall gilt striktes Rauchverbot während des gesamten Ablaufs.
Und wenn Sie einmal ein persönliches Anliegen haben:
26. Teilen Sie bitte jede persönliche Veränderung Ihrer Daten (Lehrstellen-Wechsel, Adressänderung, etc…) Ihrem Klassenvorstand in schriftlich angemessener Form mit.
27. Suchen Sie den Schularzt nur nach Rücksprache mit der Direktion auf. Bei Ihrem/Ihrer Klassenlehrer/in erhalten Sie die dafür erforderliche Zuweisung. Sollte der Schularzt Sie nach Hause entlassen, ersuchen Sie im Sekretariat um einen Abmeldeschein.
28. Wenn Sie (Ausnahmefall!) einen unaufschiebbaren Termin an einen Schultag wahrnehmen müssen, ist der Termin nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Lehrbetriebs möglich. Bedenken Sie, dass Ihre Schulzeit gleichzeitig Arbeitszeit ist.
Konsequenzen:
29. Ernste Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung haben zur Folge:
a) klärendes Gespräch der Beteiligten bzw. mit dem Klassenvorstand
b) Eintragung ins Klassenbuch
c) Vorladung in die Direktion: Gesprächsprotokoll wird verschlossen aufbewahrt, der Vorfall ist aktenkundig
d) Vorladung der Erziehungberechigten zu einem klärenden Gespräch
d) Information des Lehrberechtigten
Wien, am 12. Dezember 2018
Die Abänderung in der Schul- und Hausordnung kam durch einen einstimmigen Beschluss der SGA-Sitzung vom 12. Dezember 2018 zustande
Weitere wichtige Infos
Unterrichtszeiten
Der Vormittagsunterricht beginnt um 7.25 Uhr bzw. laut Stundenplan; der Nachmittagsunterricht beginnt um 12.45 Uhr bzw. laut Stundenplan.
Kommen Sie bitte rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn in die Schule, sollten Sie Verspätung haben, geben Sie bitte den Grund dafür dem/r Lehrer/In bekannt. Da Schulzeit Arbeitszeit ist, ist der Klassenvorstand bei mehrmaligen Zuspätkommen verpflichtet, den Lehrbetrieb zu informieren.
Absenzen und Entschuldigungen
Berufsschulen sind Pflichtschulen. Bedenken Sie bitte, dass Sie nur bei gerechtfertigter Verhinderung (Nachweis durch ärztliche Bestätigung oder amtliche Vorladung) und bei Erlaubnis durch die Direktion vom Unterricht fernbleiben dürfen. Im Falle einer längeren Verhinderung benachrichtigen Sie bitte telefonisch die Schule. Schulversäumnisse und Zuspätkommen werden im Klassenbuch vermerkt. Nach Krankenständen bringen Sie bitte gleich am nächsten Schultag die Krankmeldung Ihres Arztes mit.
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Urlaub während der Schulferien konsumieren. Sollte dies nicht möglich sein, müssen Sie mindestens zwei Wochen vorher ein Urlaubsansuchen stellen. Das Formular dafür erhalten Sie im Sekretariat. Bitte geben Sie dieses Ansuchen mit einer Firmenbestätigung Ihrem Klassenvorstand zur Weiterleitung.
Bitte lassen Sie sich Termine (wie z.B. Arzttermine, Fahrstunden,....) nicht an den Schultagen zuteilen.
Sie als Lehrling sind berufsschulpflichtig. Deshalb ist ein Einbehalten des Lehrlings im Betrieb, wenn unbedingt notwendig, laut § 23 Schulpflichtig nur im Ausmaß von höchstens vier Schulhalbtagen (zwei Schultagen) pro Schuljahr möglich.
Aufsichtspflicht
Wir gehen davon aus, dass unsere Lehrlinge als berufstätige Menschen gewohnt sind, Verantwortung zu übernehmen. Wir setzten daher unter Berufung auf § 51(3) SchUG jene geistige Reife bei unseren SchülerInnen und Schülern voraus, die notwendig ist, um sich 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, in den Pausen und nach Beendigung des Unterrichts ohne Aufsicht einer Lehrperson im Schulgebäude aufzuhalten, sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen nach Maßgabe der begleitenden Lehrer auch ohne Aufsicht Tätigkeiten durchzuführen.
Verhalten bei Feueralarm
Nach Ertönen des Warnsignals ist unverzüglich die Klasse mit dem/r KlassenlehrerIn über den Stiegenabgang laut Aushang im Klassenzimmer zu verlassen. Die Fluchtwege am Gang sind durch grüne Tafeln gekennzeichnet. Der Sammelplatz für alle SchülerInnen ist der Märzpark. Erst wenn Entwarnung gegeben wird, können alle SchülerInnen mit ihrem/r KlassenlehrerIn das Schulgebäude wieder betreten.